Die Straf- und Zivilklägerin hob beschwichtigend die Hände und bedeutete dem Beschuldigten, sich zu beruhigen. Dieser schlug daraufhin heftig mit seiner Hand gegen die linke Hand und insbesondere den kleinen Finger der Straf- und Zivilklägerin. Durch diesen heftigen Schlag wurde der kleine Finger der Straf- und Zivilklägerin ausgerenkt; es lag ein Hyperdorsalextensionstrauma mit handflächenseitigem Plattenausriss und handrückenseitiger Stauchung vor. - Nach einer Kürzung des Sozialgeldes und einem gemeinsamen Besuch beim Sozialdienst vermutlich im April 2015 drohte der Beschuldigte, E.___