47 dem verursachten sie Übelkeit und einen eher geringen, mindestens einseitigen Hörverlust. - Vor Eintreffen eines Besuchs Ende Oktober 2013 ärgerte sich der Beschuldigte darüber, dass die Straf- und Zivilklägerin gewisse Getränke anbieten wollte, er wurde laut und aggressiv. Der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin standen sich unmittelbar gegenüber. Die Straf- und Zivilklägerin hob beschwichtigend die Hände und bedeutete dem Beschuldigten, sich zu beruhigen.