Der Beschuldigte schlug die Straf- und Zivilklägerin auch oft mit gekrümmtem Finger gegen die Stirn, riss sie an den Haaren, schubste sie herum, packte sie am Kragen und stiess sie herum. Teilweise packte er sie auch kräftig an den Armen und schüttelte sie heftig durch, was zu Hämatomen an den Armen führte. Die heftigen Schläge an den Hinterkopf führten zu starken Kopfschmerzen und Migräne, zu-