Dort musste wegen eines verhaltenen Aborts eine Auskratzung durchgeführt werden. Im Zeitraum ab dem 14. April 2010 bis Ende November 2015 schlug der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin mehrfach wie folgt: - Oft schlug der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin mit der offenen Hand gegen den Hinterkopf und seitlich auf die Ohren. Dies führte im Juni 2015 zu einer schmerzhaften, ärztlich attestierten Schwellung am Hinterkopf. Der Beschuldigte schlug die Straf- und Zivilklägerin auch oft mit gekrümmtem Finger gegen die Stirn, riss sie an den Haaren, schubste sie herum, packte sie am Kragen und stiess sie herum.