Im Zeitraum von Mai 2006 (nach erfolgter Auskratzung in der Insel) bis November 2015 schlich sich der Beschuldigte oftmals nach zuvor in derselben Nacht vollzogenem Geschlechtsverkehr frühmorgens, um ca. 5 Uhr, zur Straf- und Zivilklägerin ins Schlafzimmer. Diese erwachte, als sie vom Beschuldigten von hinten ganz fest um den Bauch bzw. den Körper gegriffen und gehalten wurde. Der Beschuldigte drang von hinten anal in die Straf- und Zivilklägerin ein. Letztere versuchte vom Beschuldigten wegzukommen, konnte sich aber nicht mehr bewegen, weil der Beschuldigte sie mit seinen Armen fixierte.