Der Beschuldigte hielt die Strafund Zivilklägerin jeweils von hinten fest und drang von hinten in sie ein. Die Strafund Zivilklägerin schrie während des Analverkehrs vor Schmerzen und biss sich auf die Finger, was der Beschuldigte ignorierte. Die Kammer geht von einer Anzahl von Analverkehren im zweistelligen Bereich aus. Im Zeitraum von Mai 2006 (nach erfolgter Auskratzung in der Insel) bis November 2015 schlich sich der Beschuldigte oftmals nach zuvor in derselben Nacht vollzogenem Geschlechtsverkehr frühmorgens, um ca. 5 Uhr, zur Straf- und Zivilklägerin ins Schlafzimmer.