46 auszog, bewegte er seinen Penis in ihrem Unterleibsbereich. Anschliessend zog er ihren Rock hoch und die Unterhose runter und vollzog den Geschlechtsverkehr. Während den Schwangerschaften der Straf- und Zivilklägerin mit E.________ (ca. Mai bis Dezember 2007) und F.________ (ca. April bis Oktober 2011) vollzog der Beschuldigte mehrfach gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin den analen Geschlechtsverkehr, weil der Straf- und Zivilklägerin vaginaler Geschlechtsverkehr aus medizinischen Gründen nicht möglich war.