Er zog die Straf- und Zivilklägerin während des Geschlechtsverkehrs auch an den Haaren oder packte sie fest an den Oberarmen. Wenn sich die Straf- und Zivilklägerin dem Geschlechtsverkehr entziehen konnte, war der Beschuldigte am Folgetag jeweils noch aggressiver und die gesamte Familie musste noch mehr unter ihm leiden. Die Straf- und Zivilklägerin liess den Geschlechtsverkehr deshalb auch oft über sich ergehen, weil sie Angst vor dem Beschuldigten hatte und noch heftigere Gewalt fürchtete. Die Strafund Zivilklägerin musste während dem Geschlechtsverkehr auch oft weinen. Der Geschlechtsverkehr war schmerzhaft, da er ohne Vorspiel und ohne Rücksichtnahme stattfand.