45 behördlichen Berichte untermauert werden, geht die Kammer von folgendem erstellten Sachverhalt aus: Der Beschuldigte vollzog den Geschlechtsverkehr während der Dauer der 11- jährigen Ehe – d.h. im Zeitraum von Mai 2005 bis am 10. November 2015 – immer gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin und oft, nachdem er zuvor Gewalt gegen die Straf- und Zivilklägerin angewandt hatte. Der Geschlechtsverkehr fand sehr häufig statt; die Kammer geht angesichts der 11 Jahre dauernden Ehe von einer Anzahl von Geschlechtsverkehren im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich aus.