Die bevorstehende [Anm.: oberinstanzliche] Gerichtsverhandlung mache der Straf- und Zivilklägerin sehr zu schaffen, sie lebe in einem andauernden hohen Erregungszustand, massivsten Ängsten und habe Intrusionen. Sie könne sich selber kaum mehr beruhigen und müsse dauerhaft psychopharmakologisch behandelt werden. Durch die massive Traumatisierung ihrer Kinder sei sie zusätzlich stark gefordert. Sie leide auch sehr darunter, dass die Kinder traumatisiert seien und sei oft sehr traurig (pag.