44 erlebnisse und Bedrohungen oder lebensbedrohliche Situationen wie Würgen durch ihren Mann vorkommen würden (pag. 1135). Die Straf- und Zivilklägerin sei auch depressiv, ihr Erleben sei geprägt von Lustlosigkeit, Freudlosigkeit, Antriebsschwäche, Gedankenkreisen, Grübeln, Traurigkeit und Hoffnungslosigkeit, Müdigkeit und grosser Erschöpfung und sie sei emotional instabil (pag. 1135 f.). Sie leide auch unter einer sehr hohen Anspannung und Schmerzen am ganzen Körper. Die bevorstehende [Anm.: oberinstanzliche]