Die berichteten Ein- und Durchschlafstörungen, der selektive Mutismus und das oppositionelle Verhalten könnten ein Problemlösungsversuch darstellen für das chronische Erleben von Angst, Gewalt und vermutlich existentieller Bedrohung (pag. 747). F.________ habe ihrer Bezugsperson auf der Spiel- wie auch Realebene traumatische Erfahrungen seitens Kindsvater und Angstzustände (z.B. vor Einsperren im WC) geschildert. Auch F.________ wird die Diagnose einer (komplexen) posttraumatischen Belastungsstörung im Kindesalter (ICD 10: F 43.1) gestellt. In der oberinstanzlichen Verhandlung reichte Fürsprecherin D.__