die Tatsache, dass der Beschuldigte in einem anderen Raum sitze rufe Flashbacks bzw. unfreiwillige Erinnerungen an das Trauma mit Wiedererleben, traumatischen Bildern und Ohnmachtsanfällen hervor. Für derart traumatische Menschen sei es eine echte Qual über die traumatischen Erlebnisse zu berichten, weil sie alles wieder durchlebten (pag. 741). Angesichts der Schwere der komplexen posttraumatischen Belastungsstörung sei von einem langen Verlauf auszugehen (pag. 742). Die kinderpsychiatrische Kurzeinschätzung vom 15. März 2017 (pag. 743 f.) hält fest, E.________ leide an ausgeprägten Ein- und Durchschlafstörungen.