Die Angst der Patientin vor dem Täter sei gross, vor allem die Angst, umgebracht zu werden bzw. dass der Beschuldigte sich rächen werde. Die Verfolgungsangst trete auch in ihrem Zuhause auf; die Straf- und Zivilklägerin fühle sich nicht sicher. Sie fürchte sich auch sehr vor dem [Anm.: erstinstanzlichen] Gerichtstermin; die Tatsache, dass der Beschuldigte in einem anderen Raum sitze rufe Flashbacks bzw. unfreiwillige Erinnerungen an das Trauma mit Wiedererleben, traumatischen Bildern und Ohnmachtsanfällen hervor.