2017 betreffend die Straf- und Zivilklägerin geht von einer schweren komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, ausgelöst durch wiederholte seelische, körperliche und sexuelle Misshandlungen bzw. sexuelle Übergriffe, körperliche Gewalt, Nötigungen und Drohungen, aus (pag. 740). Sobald die Straf- und Zivilklägerin auf die Gewalterlebnisse nur ansatzweise angesprochen werde, dekompensiere sie bzw. breche regelmässig in Tränen aus, zittere, spreche mit erhöhtem Sprachtempo durcheinander, sei hypervigil und sprunghaft im Denken.