Im Vorfeld der erstinstanzlichen Hauptverhandlung reichte Fürsprecherin D.________ den aktuellen Zustand der Straf- und Zivilklägerin sowie ihrer Kinder betreffende Arztberichte ein (vgl. pag. 740 ff.). Der Bericht vom 20. März 2017 betreffend die Straf- und Zivilklägerin geht von einer schweren komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, ausgelöst durch wiederholte seelische, körperliche und sexuelle Misshandlungen bzw. sexuelle Übergriffe, körperliche Gewalt, Nötigungen und Drohungen, aus (pag.