42 habe sei er immer geschickt ausgewichen.» (pag. 119). Damit sind der Schulleitung entgegen den Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 1122) sehr wohl zumindest Unstimmigkeiten in Bezug auf das Verhältnis zwischen E.________ und seinem Vater aufgefallen. 13.3.13 Arztberichte betreffend den aktuellen Gesundheitszustand der Straf- und Zivilklägerin und ihrer Kinder Im Vorfeld der erstinstanzlichen Hauptverhandlung reichte Fürsprecherin D.__