Die Gefährdungsmeldung vom 29. September 2015 beweist schliesslich, dass die Straf- und Zivilklägerin nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber dem Sozialdienst angegeben hatte, der Beschuldigte würde sie schlagen und ihr bzw. ihrer Familie drohen (pag. 449). 13.3.11 Edierte Akten des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz und der KESB Bern Die edierten Akten des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz und der KESB Bern befinden sich auf pag. 456 ff. in den Akten. Insbesondere die Gesprächsprotokolle stützen die Angaben der Straf- und Zivilklägerin (vgl. beispielhaft pag. 459, pag. 460 und insbesondere pag. 486 ff.).