Es sei auch schon vorgekommen, dass er in solchen Situationen seine Frau geschlagen oder Glas zertrümmert habe (pag. 445). Damit werden in der Gefährdungsmeldung eindrücklich die Angaben der Straf- und Zivilklägerin, wonach diese bereits im Jahr 2005 – mithin bloss fünf Monate nach ihrer Einreise in die Schweiz – geschlagen worden sei, bestätigt. Die Gefährdungsmeldung vom 29. September 2015 beweist schliesslich, dass die Straf- und Zivilklägerin nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber dem Sozialdienst angegeben hatte, der Beschuldigte würde sie schlagen und ihr bzw. ihrer Familie drohen (pag.