Rest liegt bei Ihnen.» (pag. 829). Noch deutlicher wurde der Beschuldigte im Brief, welchen er Gerichtspräsidentin W.________ am erstinstanzlichen Hauptverhandlungstag aushändigte (vgl. pag. 776, pag. 779 und pag. 783 f.). Darin schreibt der Beschuldigte explizit: «Ich verspreche es dir, wenn du mir mein Recht nicht gibst, ich weiss was zu tun ist.» (pag. 783) sowie «Wie den es sei [recte: Wie dem auch sei], ich habe Sie gewarnt und ich sage es dir zum letzten Mal. Mein Herz brennt. […] Pass auf.» (pag. 784). Ganz offenbar war der