Nichts anderes geht im Übrigen aus den beiden Schreiben an die erstinstanzliche Gerichtspräsidentin, W.________, vom 15. und vom 17. April 2017 hervor, welche der Beschuldigte im Nachgang zur erstinstanzlichen Verhandlung verfasste (vgl. pag. 828 f. und pag. 827). Darin drohte der Beschuldigte der Gerichtspräsidentin zumindest implizit: «Es gibt ein Jüngstengericht und da sollen wir später vor Gott gerade stehen für alle unsere Taten. Sie haben mir Unrecht getan und mich nicht gerecht behandelt mit Ihrem Urteil. Daher sollen Sie büssen und werden Sie vor Gott es verantwortlichen [recte: verantworten] müssen.