445). Auch die Gefährdungsmeldung vom 19. Juli 2007 hält fest, dass der Beschuldigte in einem Gespräch, in welchem ihm eine Kürzung eröffnet sei, weil er aufgrund seines Verhaltens den Programmplatz in der Bauteilbörse verloren habe, Morddrohungen gegen den Chef der Bauteilbörse sowie Selbstmorddrohungen ausgesprochen habe (pag. 447). Die Gefährdungsmeldungen bestätigen somit eindrücklich, dass das Ausstossen von Drohungen für den Beschuldigten nicht charakterfremd ist. Nichts anderes geht im Übrigen aus den beiden Schreiben an die erstinstanzliche Gerichtspräsidentin, W.