daraus geht insbesondere hervor, dass der Beschuldigte – nachdem ihm sein Sozialhilfebudget gekürzt worden war, weil man herausgefunden hatte, dass er neben Sozialhilfe auch noch ALV-Gelder bezog und überdies einer bezahlten Arbeit nachging – wütend geworden sei und Drohungen gegenüber dem Sozialdienst sowie Suiziddrohungen geäussert habe (pag. 445).