213 ff.) geht schliesslich hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin vom 2. März 2007 bis am 4. März 2008 aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode mit Angstsymptomen, bei bestehender psychosozialer Belastungssituation (u.a. Eheprobleme), in ambulanter psychiatrischer Behandlung war. In diesem Zeitraum hätten 11 Sitzungen stattgefunden (pag. 213). Die im Bericht wiedergegebenen Auszüge aus der Krankengeschichte belegen sodann ebenfalls, dass die von der Straf- und Zivilklägerin geschilderte häusliche Gewalt bereits seit Jahren ein Thema war (vgl. pag. 213 f.). 13.3.10 Gefährdungsmeldungen