Insbesondere sei ihm aufgefallen, dass sie in Tränen aufgelöst gewesen sei, als er ihr mitgeteilt habe, dass es häufig auch so sei, dass «wenn die Seele der Frau weint, auch die Blase weint.». Dies habe die Straf- und Zivilklägerin veranlasst, ihm ihre Seele auszuschütten und vom grossen Ehekonflikt mit ihrem Mann seit gut 10 Jahren zu berichten (pag. 196). Auch dieser Bericht untermauert somit die bereits für sich glaubhaften Angaben der Straf- und Zivilklägerin. Dr. med. Z.________ betreute die Straf- und Zivilklägerin gemäss ihrem Bericht vom 1. März 2016 (pag. 198 ff.) während deren Schwangerschaft mit F.________ seit dem 8. September