und vervollständigt das Bild von häuslicher Gewalt und sonstiger Unterdrückung durch den Beschuldigten noch mehr. Dr. med. V.________ hält in seinem Bericht vom 4. März 2016 (pag. 196 f.) fest, er habe die Straf- und Zivilklägerin seit dem 17. Juni 2014 als Urologe betreut. Anlässlich der Gespräche sei ihm jeweils ihre relativ labile psychische Situation aufgefallen, am stärksten am 17. März 2015. Insbesondere sei ihm aufgefallen, dass sie in Tränen aufgelöst gewesen sei, als er ihr mitgeteilt habe, dass es häufig auch so sei, dass «wenn die Seele der Frau weint, auch die Blase weint.».