Weiter hält der Bericht fest, bei genauer Durchsicht der Akten, insbesondere der Pflegeanamnese, fänden sich immer wieder Einträge zur Problematik häuslicher Gewalt. Dokumentiert worden seien Morddrohungen durch den Ehemann, Gewalt durch den Ehemann sowie die Tatsache, dass die Straf- und Zivilklägerin weder alleine ausgehen noch jemanden treffen dürfe ohne Beisein des Ehemannes. Der Hauptgrund für die Angstzustände der Patientin scheine die Angst vor dem Ehemann zu sein. Die Patientin habe nicht gewollt, dass häusliche Gewalt in der Diagnoseliste aufgeführt werde (pag. 193). Der Bericht des Inselspitals stützt die Angaben der Straf- und Zivilklägerin somit ebenfalls vollumfänglich