192 f.) bestätigt insbesondere den von der Straf- und Zivilklägerin geschilderten, im Jahr 2006 in der Frauenklinik durchgeführten verhaltenen Abort, wobei die Straf- und Zivilklägerin eine Curettage (Auskratzung) bekommen habe. Im Jahr 2007 und im Jahr 2011 wurde die Straf- und Zivilklägerin im Rahmen ihrer Schwangerschaften im Inselspital betreut (pag. 192). Weiter hält der Bericht fest, bei genauer Durchsicht der Akten, insbesondere der Pflegeanamnese, fänden sich immer wieder Einträge zur Problematik häuslicher Gewalt.