Es gelinge ihm Geld sowohl vom Sozialdienst, von der ALV und vom Arbeitgeber zu erhalten und sich verschiedene Darlehen zu erschwindeln. Immer wenn er direkt darauf angesprochen werde, fühle er sich in die Enge getrieben und mache sich mit verbalen Drohungen und Suizidäusserungen Luft. Da dies immer Erfolg versprechend gewesen sei, mache er so weiter (pag. 452 f.). Der Bericht des Inselspitals vom 16. Februar 2016 (pag. 192 f.) bestätigt insbesondere den von der Straf- und Zivilklägerin geschilderten, im Jahr 2006 in der Frauenklinik durchgeführten verhaltenen Abort, wobei die Straf- und Zivilklägerin eine Curettage (Auskratzung) bekommen habe.