Der Beschuldigte habe gelernt, durch verbale Drohungen (Suiziddrohungen und Drohungen im Zusammenhang mit Fremdgefährdung) immer wieder Erfolg zu haben und seinen Willen durchzusetzen (pag. 452). Beim aktuellen Krankheitsbild des Beschuldigten handle es sich wohl am ehesten um eine disponierende Charakterstörung bei fehlentwickelter Persönlichkeit mit hysterischen Zügen und krankhaftem Lügen und Schwindeln. Es gelinge ihm Geld sowohl vom Sozialdienst, von der ALV und vom Arbeitgeber zu erhalten und sich verschiedene Darlehen zu erschwindeln.