Im Bereich der rechten Schulter und am Oberarm hätten sich ältere Hämatome präsentiert (pag. 168). Schliesslich geht aus dem Bericht hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin ihrem Hausarzt im November 2013 mit glaubhaftem Ausdruck ihrer Angst und ihrer Sorge um das Wohl der Kinder berichtet habe, ihr Ehemann sei häufig böse, verbiete alles, schlage sie und die Kinder, habe sie sogar mit einem Messer bedroht und gesagt, er werde sie töten (pag. 168). Damit beschreibt Dr. T.___