38 K.________ sowie den Aussagen von E.________, ergibt. Ihre Angaben stützen somit die Sachverhaltsvariante der Straf- und Zivilklägerin glaubhaft. 13.3.9 Diverse Arztberichte Dr. med. T.________ hält im Bericht vom 11. Dezember 2015 (pag. 168 f.) fest, die Straf- und Zivilklägerin sei seit Dezember 2005 in seiner hausärztlichen Behandlung. Sie melde sich häufig in der Sprechstunde wegen verschiedener somatischer und somatiformer Beschwerden, bei psychischer Belastung ihm Rahmen ihrer familiären Situation und als Migrantin in der Schweiz.