Der persönliche Eindruck des Beschuldigten passt somit gut in das von der Straf- und Zivilklägerin geschilderte Bild des aggressiven Charakters des Beschuldigten, nicht hingegen zu der Selbstdarstellung des Beschuldigten als liebender, aufopfernder Ehemann und Familienvater sowie armes Opfer seiner angeblich gewalttätigen Ehefrau. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Beschuldigte sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe umdrehte und die Straf- und Zivilklägerin wegen genau dieses Verhaltens beschuldigte. Dabei blieben seine Aussagen nicht konstant und waren bereits in sich widersprüchlich sowie logisch nicht konsistent.