So zeigte der Beschuldigte, während er sprach, insbesondere immer wieder mit dem Zeigefinger bestimmend und seinen Aussagen vermeintlich Nachdruck verleihend auf sein Gegenüber. Der persönliche Eindruck des Beschuldigten passt somit gut in das von der Straf- und Zivilklägerin geschilderte Bild des aggressiven Charakters des Beschuldigten, nicht hingegen zu der Selbstdarstellung des Beschuldigten als liebender, aufopfernder Ehemann und Familienvater sowie armes Opfer seiner angeblich gewalttätigen Ehefrau.