, vgl. auch pag. 776). Er selber will sich stets vorbildlich verhalten haben; er habe das Gespräch mit den Nachbarn und mit der Verwaltung gesucht, dies habe aber nichts gebracht. Er selber sei jedenfalls nicht an den Problemen Schuld, er sei immer geduldig gewesen (pag. 370 Z. 181 f., pag. 371 Z. 188 f., pag. 378 Z. 135 ff., pag. 431 Z. 203 ff.). Abschliessend hält die Kammer fest, dass der persönliche Eindruck des Beschuldigten, welcher anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gewonnen werden konnte, ein aufgrund seiner Mimik und Gestik unterschwellig aggressiver war.