34 Die Strategie des Gegenangriffs zeigt sich im Übrigen auch in den Aussagen des Beschuldigten betreffend die aktenkundigen Nachbarsstreitigkeiten; auch in diesem Zusammenhang gab der Beschuldigte stets einzig den Nachbarn die Schuld an den Konflikten, machte geltend diese hätten immer Lärm gemacht, zu laut Musik gehört, seien betrunken gewesen, hätten Frauen mit nach Hause gebracht und ihn, den Beschuldigten, beschimpft (pag. 370 Z. 179 ff., pag. 371 Z. 188 f., pag. 378 Z. 126 ff., pag. 431 Z. 203 ff., vgl. auch pag.