422 Z. 913 ff.: «Nach dem GV hatte ich Schmerzen und es war eine Woche geschwollen. Jede Sache hat Grenzen, oder? Sie hat ein paar Mal einen Film geschaut, einen Pornofilm. Sie verlangte von mir, so zu spielen wie in dem Film, es genau gleich zu machen. Dann sagte ich, das gehe nicht, ich könne nicht jeden Tag. Ich habe Rückenschmerzen.»). Der Beschuldigte konnte denn auch keine überzeugende Schilderung davon abgeben, wie genau seine Ehefrau ihn angeblich vergewaltigt habe (vgl. dazu pag. 421 Z. 895 ff. und Z. 903 ff., pag. 422 Z. 920 ff., pag. 1116 Z. 13 ff.), was zusätzlich gegen die Glaubhaftigkeit seiner Ausführungen spricht.