_ nur selten nach draussen gehen durfte. Weiter sagte der Beschuldigte in diesem Zusammenhang wiederholt aus, die Strafund Zivilklägerin habe die Kinder immer wieder geschlagen. Erstmals brachte der Beschuldigte dies in der delegierten Einvernahme vom 14. April 2016 vor (pag. 389 Z. 175 f., pag. 392 Z. 321, Z. 327 ff. und Z. 340 ff. und Z. 348 ff., pag. 393 Z. 360 ff.). Er bestätigte seine Angaben in der Einvernahme vom 28. April 2016, wobei er sich selber erneut als liebenden, gut sorgenden Vater beschrieb, welcher die Straf- und Zivilklägerin gefragt habe, weshalb sie die Kinder immer schlage, und ihr gesagt habe, dass er, der Beschuldigte, dagegen sei (pag. 408 Z. 244 ff.