768 Z. 4 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung stellte der Beschuldigte schliesslich den gebrochenen Finger erstmals in Zusammenhang mit der Antibaby-Pille: «Sie wollte nicht schwanger werden und nahm Tabletten. Iranische Frauen haben meiner Frau erzählt, sie müsse nicht auf ihren Mann hören, weil sie hier in der Schweiz lebe. Ich wollte mit ihr reden, sie wurde laut. Sie schlug mich ins Gesicht. Ich nahm nur ihren Finger, der ist dann gebrochen. Ich wollte sie beim Finger nehmen, dann hat sie mich geschlagen. Ich hatte dies eigentlich nicht vor. Ich habe mich sofort entschuldigt. Sie ist selber Schuld.» (pag. 1117 Z. 4 ff.).