31 genommen habe, er wisse nicht mehr genau wie. Danach habe sie gesagt, sie habe Schmerzen im Finger (pag. 373 Z. 303 ff., pag. 381 Z. 236 f., Z. 239 und Z. 258 ff.). Auf Vorhalt, wonach der Fingerbruch aber erst Ende 2013 erfolgt sei, schob der Beschuldigte dann die wenig überzeugende Erklärung nach, die Strafund Zivilklägerin habe die Kinder im Arm gehalten und diese aufs Bett absetzen wollen, plötzlich habe sie wieder Schmerzen im Finger gehabt (pag. 381 Z. 244 ff., Z. 249 f. und Z. 257 ff.).