768 Z. 39 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte schliesslich an, er und seine Frau hätten es gut gehabt, die Schwierigkeiten hätten erst angefangen, als sie die Wohnung verloren hätten (pag. 1114 Z. 24 ff. und Z. 28 ff.). Später in derselben Einvernahme sagte er zudem, sie hätten zu Beginn der Ehe Probleme gehabt, das sei aber Vergangenheit, jetzt gehe es ihnen gut (pag. 1115 Z. 23 f.). Erstmals gab er dann zu Protokoll, indem die Strafund Zivilklägerin ihn nicht akzeptiert habe, habe sie ihn zum Schlagen gezwungen (pag. 1117 Z. 11 ff.). Gleich darauf gab er beschönigend an, er habe seine Frau nur ein bis zwei Mal geschlagen (pag. 1117 Z. 17 f.).