374 Z. 342 ff.). Später im Verfahren gab er dann verharmlosend zu Protokoll, er habe die Kinder schon geschlagen, aber nur leicht, nicht so stark wie die Straf- und Zivilklägerin die Kinder geschlagen habe. Er ziehe z.B. einfach ein Bisschen an den Ohren und sage «Nein» oder er schlage ganz langsam bzw. ganz leicht hinten beim Kopf. Er schlage wirklich nicht so stark; so, dass sie es gar nicht spürten, aber besser aufpassten (pag. 389 Z. 178 ff., pag. 393 Z. 370 und Z. 377 ff., pag. 408 Z. 243 f.).