385 ff.); - Delegierte Einvernahme vom 28. April 2016 (pag. 403 ff.); - Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 1. September 2016 (pag. 425 ff.); - Einvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. April 2017 (pag. 765 ff.); - Einvernahme in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 17 April 2018 (pag. 1114 ff.). Der Beschuldigte stellte sich selber stets als guten, gottesfürchtigen Menschen sowie als liebenden, aufopfernden Ehemann und Vater dar (vgl. beispielhaft pag. 420 Z. 818), welcher von seiner Ehefrau in körperlicher und sexueller Hinsicht misshandelt wurde.