als glaubhaft, altersentsprechend, erlebnisbasiert und die Angaben der Straf- und Zivilklägerin stützend zu qualifizieren. Es kann entsprechend beweiswürdigend vollumfänglich darauf abgestellt werden. 13.3.3 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Strafverfahren insgesamt sieben Mal befragt. Die Einvernahmeprotokolle finden sich an den folgenden Stellen in den Akten: - Delegierte Einvernahme vom 23. Dezember 2015 (pag. 366 ff.); - Hafteröffnungseinvernahme vom 23. Dezember 2015 (pag. 19 ff.); - Delegierte Einvernahme vom 14. April 2016 (pag. 385 ff.); -