Ein weiteres originelles Beispiel einer selber erlebten Schilderung lieferte E.________ schliesslich, als er erklärte, wie ihn der Beschuldigte einmal mit einer Spielzeugpistole geschlagen habe und diese anschliessend nur noch eingeschränkt funktioniert habe (Zeitindex 14.44 Uhr, wobei E.________ vorzeigt, wie er mit dem Zeigfinger mehr habe ziehen müssen, um den Abzug noch betätigen zu können). Zusammenfassend sind die Aussagen von E.________ als glaubhaft, altersentsprechend, erlebnisbasiert und die Angaben der Straf- und Zivilklägerin stützend zu qualifizieren.