Eindrücklich schilderte E.________ auch, wie er beschimpft und geschlagen worden sei, weil er nach Ansicht des Beschuldigten zuviel Ketchup genommen und beim Essen geschmatzt habe (pag. 251 [Zeitindex 14.03]). Sodann differenzierte E.________, dass er gesehen habe, wie der Vater die Mutter geschlagen habe, nicht jedoch wie der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin den Finger gebrochen habe (vgl. dazu pag. 252 [Zeitindex 14.16.57 Uhr ff.]). Ausserdem bestätigte E.___