Auch stimmen seine Angaben mit denjenigen der Straf- und Zivilklägerin überein; dass beispielsweise der Vater ihn mit der flachen Hand an den Hinterkopf geschlagen und ihm das Ohr umgedreht habe (Zeitindex 13.44.50 Uhr ff.), sagte auch die Straf- und Zivilklägerin aus (vgl. die Ausführungen unter II.13.3.1. Aussagen der Straf- und Zivilklägerin hiervor). Desgleichen, dass der Vater die Mutter beschimpft und geschlagen habe (pag. 251 [Zeitindex 13.48 Uhr ff.]). Eine Suggestion kann aufgrund der detailreichen Schilderung von E.________ ausgeschlossen werden.