Die Aussagen von E.________ sind detailreich, sprunghaft und besitzen Originalität. Bei der Schilderung, wie der Vater ihn mit der Faust auf den Oberschenkel geschlagen habe, ballte E.________ mit der Hand eine Faust und zeigte den Schlag auf seinen Oberschenkel (pag. 251 [Zeitindex 14.03 Uhr ff.]). Auch stimmen seine Angaben mit denjenigen der Straf- und Zivilklägerin überein;