Schliesslich ergibt sich auch aus der Qualität der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin, dass diese nicht erfunden sein können. So sind die Schilderungen, warum die Straf- und Zivilklägerin kein zweites Kind mehr haben wollte und wie es dennoch zur Schwangerschaft mit F.________ kam, eindrücklich und dennoch gleichwohl nüchtern: «Bei dem zweiten Kind hat er mich mit Gewalt geschwängert. Zu der Zeit habe ich Verhütungsmittel genommen. Er hat gesehen, dass ich diese Tabletten einnehme und hat mir diese dann weggenommen. Weil ich den schlechten Umgang uns gegenüber gesehen habe, wollte ich kein zweites Kind.» (pag. 278 Z. 39 ff.; bestätigt in der Einvernahme vom 19. Januar 2016, pag.