253 [Zeitindex 14.40 Uhr]). Weiter gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihr, als er letztmals in den Iran gereist sei, für die Dauer seiner Abwesenheit CHF 100.00 zu Hause gelassen. Die Mutter eines Schulkollegen ihres Sohnes [Anm.: Gemeint ist K.________] habe sie unterstützt und ihr CHF 200.00 gegeben (pag. 285 Z. 409 ff.). K.________ bestätigte, dass der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin CHF 100.00 zurückgelassen habe, als er in den Iran gegangen sei und dass sie, K.________, der Straf- und Zivilklägerin weitere CHF 200.00 gegeben habe (pag. 242 Z. 113 ff.). Des Weiteren wird dazu auf die Ausführungen unter II.13.3.2. Aussagen von E._______